Kostenübernahme
Psychotherapie
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich eine vertragsärztliche Praxis führe, werden die Kosten einer Psychotherapie bei vorhandener Indikation von den gesetzlichen Krankenversicherungen in voller Höhe übernommen. Ob eine entsprechende Indikation vorliegt, wird im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der probatorischen Sitzungen festgestellt.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle in voller Höhe übernommen. Die genauen Voraussetzungen und der Umfang der Kostenübernahme sind jedoch von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Ich empfehle Ihnen daher, sich bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle über die möglichen Leistungen, die für Sie geltenden Versicherungsbedingungen und eventuell notwendige Formalitäten zu informieren.
Selbstzahler
Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Grundlage der Abrechung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.
Coaching und Beratung
Coaching und Beratung sind keine Kassenleistung und werden daher grundsätzlich nicht von einer Krankenversicherung übernommen. Diese Angebote richten sich daher ausschließlich an Selbstzahler. Das Honorar orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Wichtige Information:
Aktuell ist die Behandlung in meiner Praxis ausschließlich für gesetzlich Versicherte möglich.